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Frage 2022.01 neues Abfallreglement

Unter anderem wurde neben den Informationsversammlungen für die Einwohner Anfang Juni sowie im Rundschreiben des Schöffenrates mitgeteilt, dass betreffend des neuen Abfallreglementes die Abgaben rückwirkend zum 1. Mai 2022 verrechnet werden.
Das entsprechende Gemeindereglement betreffend die Abfallentsorgung sowie dessen technischen Bestimmungen wurde im „Journal Officiel“ am 30.05.2022 veröffentlicht mit Wirkung zum selben Datum.

Welche Auswirkungen hat dies auf eine unsererseits abgelehnte Rückverrechnung zum 1. Mai 2022?

Ebenfalls sieht das Reglement vor, dass die Abfuhr der Mülltonnen zweimal monatlich verrechnet wird. Während besagter Informationsversammlung wurde mitgeteilt, dass dies jedoch im trimesteriellen Zyklus verrechnet werde.

Sollte dies der Fall sein, müsste dann nicht ebenfalls das Reglement dementsprechend abgeändert werden?

Schlussendlich schlägt die C.S.V. Fraktion vor, dass im Recyclingcenter die zu entrichtenden Abgaben nicht grundsätzlich pro angefangene Kubikmeter zum Preis eines Kubikmeters verrechnet werden, sondern eine drei-oder vierfache Unterteilung eingeführt wird.

Kann der Schöffenrat einem dementsprechenden Vorschlag stattgeben?

Beitrag deelen