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Frage 2023.01 Taxenreglement Baustellen

Gemäß Taxenreglement der Gemeinde erfallen Abgaben falls z.B. aufgrund einer Baustelle eine
Straße zeitweilig gesperrt wird, oder wenn Parkplätze vorübergehend aufgrund einer solchen
Baustelle nicht mehr zur Verfügung stehen.


An der Ecke rue des Pépinières/rue des Romains, werden die vorhandenen Parkplätze in der Umgebung des Neubaus seit längerem vorübergehend einer anderen Nutzung zugeführt.


Werden hier die entsprechenden Gebühren erhoben?


Wenn ja, seit wann, und mit welchem Betrag schlagen diese Abgaben bis heute zu Buche?

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